Häufig gestellte Fragen
Hier findet man die wichtigsten Antworten auf die häufigsten Fragen, gruppiert nach den verschiedenen Bereichen und Sparten / Abteilungen.
Mitgliedschaft
Das ist ganz einfach!
- Mitgliedsantrag als PDF herunterladen
- Digital ausfüllen (können wir dann besser lesen)
- Ausdrucken
- Unterschreiben
- Im Verein abgeben oder in den Briefkasten werfen
Eine ermäßigte Mitgliedschaft bekommt man in der Ausbildung, im Studium, in der Rente/Pension oder in der Arbeitslosigkeit.
Auch ab eine Schwerbehinderung ab 50% ist eine ermäßigte Mitgliedschaft vorgesehen.
Da wir nicht wissen können, wann eine Ermäßigung der Fall ist, sind wir auf deine Mithilfe angewiesen:
Schick uns einen Nachweis per E-Mail an mitgliederservice(at)sv-gws.de bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres.
Mit dem Nachweis erhältst du für das komplette Jahre eine ermäßigte Mitgliedschaft bei uns.
Dies gilt allerdings nur für aktive und erwachsene Mitglieder.
Jeder hat seine Gründe, um im Verein zu kündigen.
Bevor man sich aber an das Kündigungsschreiben macht, nochmal kurz überlegen.
Wenn man sich dann trotzdem sicher ist, ein formloses Schreiben entweder per Post oder per E-Mail schicken.
Wichtig ist folgendes:
- Aktuelles Datum
- Name, Anschrift und Mitgliedsnummer
- Zu welchen Zeitpunkt man kündigen will
Die Mitgliedsnummer findet man an folgenden Stellen:
- Kontoauszug: Auf dem abgebuchten Mitgliedsbeitrag ist auch die Mitgliedsnummer angegeben
- Anmeldung: Auf der offiziellen Anmeldung im Verein ist auch die Mitgliedsnummer vermerkt
Ist beides nicht auffindbar, kann man beim Mitgliederservice mit Angaben des Namens und des Geburtsdatums auch nachfragen.
Umgezogen? Geheiratet? Geschieden? Bank gewechselt? Neue E-Mail?
Bitte dem Mitgliederservice Bescheid geben, damit wir unsere Daten aktuell halten können und wir dich erreichen können.
Alle Schritte und wichtigen Informationen zum FamilienCard findet man hier.
Nein, wir sind nicht Partner des BonusCard Programms.
Fußball
Ja, wir als Verein fordern es von unseren Spielern. Ausgenommen ist die Zeit des Probetrainigs zu Beginn.
Es sind zwei verschiedene Anträge, die nichts miteinander zu tun haben.
Ein Passantrag ist wichtig, um für Spiele eingesetzt werden zu können.
Ein Mitgliedsantrag ist wichtig für die generelle Mitgliedschaft im Verein.
Die Mitgliedschaft wird immer zum Ende des Jahres gekündigt.
Die Spielerlaubnis erlischt aber bei der Kündigung der Mitgliedschaft, wenn nicht anders besprochen.
Grund hierfür ist, dass die gekündigten Fußballer vor Ende des Jahres womöglich noch bei einem anderen Verein spielen möchten.
Dies geht nicht, solange hier eine Spielerlaubnis existiert.
Ob man zu uns wechselt oder zu einem anderen Verein, es gibt gewisse Transferfenster und Sperr-Zeiträume.
- Ohne eine Sperrung für 3 bzw. 6 Monate ist ein Wechsel nur zum 15. Juli eines Jahres möglich, sofern der abgebende Verein zustimmt.
- In der restlichen Zeit gilt eine Sperre von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abmeldung beim abgebenden Verein
- Sofern der abgebende Verein dem Wechsel nicht zustimmt, gilt eine Sperre von 6 Monaten
- Während einer Spielsperre darf man nur bei Freundschaftsspielen eingesetzt werden
Beispiele:
- Spielerin Julia möchte im Sommer von Verein A zu Verein B wechseln. Sie meldet sich bei Verein A ab und kann ab 15. Juli bei Verein B bei allen Spielen teilnehmen.
- Spieler Max möchte im Winter von Verein A zu Verein B wechseln. Er meldet sich bei Verein A Mitte Dezember ab und kann bei Verein B ab Mitte Dezember bei Freundschaftsspielen und ab Mitte März bei allen Spielen teilnehmen.
- Spieler Moritz möchte im Winter von Verein A zu Verein B wechseln, erhält aber keine Freigabe vom abgebenden Verein. Mitte Dezember meldet er sich ab, kann ab dem Zeitpunkt auch bei Freundschaftsspielen eingesetzt werden. Allerdings muss er bis zur neuen Saison nach dem Sommer warten, bis er Pflichtspiele machen darf.